Teilnahmebedingungen ICF-Konferenz

Coaching 2.0 – Die Zukunft des Coachings

Coaching 2.0 – The Future of Coaching


26. März 2011 in Düsseldorf

(1) Die Teilnahme an der ICF-Konferenz 2011 erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Teilnahmebedingungen. Sie werden von dem Teilnehmer mit der Anmeldung akzeptiert.

(2) Änderungen im Programmablauf sowie der Austausch einzelner Referenten (z. B. bei Erkrankung oder sonstigen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Ursachen) bleiben vorbehalten. Eine Verpflichtung zur Durchführung einzelner Programmpunkte besteht nicht.

(3) Die Anmeldung ist nur schriftlich oder über das Internet (www.icf-konferenz.de) möglich. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Teilnahmevertrag kommt durch Zusendung einer Anmeldebestätigung oder der Rechnung bzw. dem Einzug des Teilnahmebetrages von dem durch den Teilnehmer angegebenen Konto zustande. Die Teilnahme ist personenbezogen Die Mitnahme weiterer, nicht angemeldeter Personen ist nicht möglich. Wenn der angemeldete Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, kann er schriftlich bis zum (Datum?) einen Ersatzteilnehmer stellen. Zur Änderung ist bis spätestens 10. März eine Mail mit Angabe der Rechnungs-Nr. und des neuen Teilnehmers an admin@icf-konferenz.de zu senden. Ohne Stellung eines Ersatzteilnehmers bleibt er zur Zahlung der Teilnehmergebühr verpflichtet. Stornierungen sind bis 1. Februar kostenfrei, bis 28. Februar wird die Hälfte der Konferenzgebühr erhoben, bei Absagen nach dem 01. März 2011 wird der gesamte Betrag fällig.. Der Zutritt zu der Veranstaltung ist nur mit der vor Beginn der Veranstaltung übersandten Bestätigung möglich. Gegen Vorlage dieser Bestätigung erhält der Teilnehmer beim Einchecken (zwischen 08:00 und 09:00 Uhr am 26. März 2011) einen Konferenz-Ausweis. Dieser ist während der gesamten Veranstaltung sichtbar zu tragen.

(4) Die Teilnahmegebühren sind im Anmeldeformular auf der Konferenz-Webseite (www.icf-konferenz.de/formular-neu.php) aufgeführt. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung. Die Anmeldung ist erst nach Überweisung der Konferenzgebühr wirksam. Eine Anmeldebestätigung erhalten Sie danach per Mail. Bis zum 23. Januar 2011 gilt ein Frühbucherrabatt. Die Teilnahmegebühr ist vor der Veranstaltung zu zahlen, andernfalls besteht kein Zutrittsrecht. In ihr sind enthalten: Zutritt zur ICF-Konferenz, Verpflegung und Getränke während der Veranstaltung (Kaffeepausen, Mittagslunch, Tagungsgetränke), Tagungsunterlagen. Nicht enthalten sind Kosten für Übernachtung und Anreise sowie die gesetzliche MwSt. Eine teilweise oder vollständige Erstattung, wenn einzelne Leistungen nicht von dem Teilnehmer genutzt werden oder der Teilnehmer überhaupt nicht an der Veranstaltung teilnimmt, ist ausgeschlossen.

(5) Der Veranstalter schließt jede Haftung für sich, seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen aus. Von diesem Haftungsausschluss ist nicht umfasst:
(6) Ton- und/oder Bildaufnahmen sind während der gesamten Veranstaltung untersagt. Die im Veranstaltungspreis enthaltenen Unterlagen (Download nach der Konferenz aus passwortgeschütztem Bereich) sind zur persönlichen Information der Teilnehmer bestimmt. Sie unterliegen dem Urheberrecht.

(7) Die mit der Anmeldung mitgeteilten persönlichen Daten werden vom Veranstalter zur Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur zur Verfolgung von evtl. Ansprüchen gegen den Teilnehmer oder wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

(8) Wenn die Veranstaltung vom Veranstalter vor Beginn abgesagt oder verkürzt werden muss, werden die bereits bezahlten Teilnehmergebühren (ggfs. anteilig) erstattet. Weitere Ansprüche können gegen den Veranstalter nicht geltend gemacht werden.

(9) Soweit der Vertrag oder diese Teilnahmebedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelung als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Teilnahmebedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

(10) Soweit rechtlich zulässig, wird München als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag vereinbart.


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